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153 C 95/24•Amtsgericht Köln, 2024-09-06, 153 C 95/24
Entscheidungsdatum: 2024-09-06
Aktenzeichen: 153 C 95/24
ECLI: ECLI:DE:AGK:2024:0906.153C95.24.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Abteilung 153
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.
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