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125 C 23/22•Amtsgericht Köln, 2023-06-20, 125 C 23/22
Entscheidungsdatum: 2023-06-20
Aktenzeichen: 125 C 23/22
ECLI: ECLI:DE:AGK:2023:0620.125C23.22.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 125
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 159,40 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 11.10.2019 sowie vorgerichtliche Rechtsverfolgungskosten in Höhe von 36,00 € zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Beide Parteien dürfen die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn die jeweils andere Partei nicht vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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