Amtsgericht Köln, 2023-06-20, 125 C 23/22

125 C 23/22Court of First InstanceJun 20, 2023

Full text

Amtsgericht Köln — 125 C 23/22 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2023-06-20

Aktenzeichen: 125 C 23/22

ECLI: ECLI:DE:AGK:2023:0620.125C23.22.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 125

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 159,40 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 11.10.2019 sowie vorgerichtliche Rechtsverfolgungskosten in Höhe von 36,00 € zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Beide Parteien dürfen die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn die jeweils andere Partei nicht vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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