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149 C 92/22•Amtsgericht Köln, 2023-05-31, 149 C 92/22
Entscheidungsdatum: 2023-05-31
Aktenzeichen: 149 C 92/22
ECLI: ECLI:DE:AGK:2023:0531.149C92.22.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 149
Die Klage wird abgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Dem Kläger wird nachgelassen, die Vollstreckung durch die Beklagte gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 Prozent des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrags abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 Prozent des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.
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