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147 C 164/22•Amtsgericht Köln, 2023-05-08, 147 C 164/22
Entscheidungsdatum: 2023-05-08
Aktenzeichen: 147 C 164/22
ECLI: ECLI:DE:AGK:2023:0508.147C164.22.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 147
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 12 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 07.11.2022 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Beklagte zu 23 % und der Kläger zu 77 %.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Beide Parteien dürfen die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht die jeweils andere Partei vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.
Die Berufung wird zugelassen.
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