Amtsgericht Köln, 2023-01-10, 124 C 218/22

124 C 218/22Court of First InstanceJan 10, 2023

Full text

Amtsgericht Köln — 124 C 218/22 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2023-01-10

Aktenzeichen: 124 C 218/22

ECLI: ECLI:DE:AGK:2023:0110.124C218.22.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Abteilung 124

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an die Kläger jeweils 400 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweils geltenden Basiszinssatz seit dem 27.08.2022 zu zahlen.

Die Beklagte wird verurteilt, an die Kläger als Gesamtgläubiger 339,86 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweils geltenden Basiszinssatz seit dem 27.08.2022 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Von den Kosten des Rechtsstreits haben die Kläger 10 % und die Beklagte 90 % zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für die Kläger gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages.

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