Amtsgericht Köln, 2022-06-29, 118 C 300/20

118 C 300/20Court of First InstanceJun 29, 2022

Full text

Amtsgericht Köln — 118 C 300/20 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2022-06-29

Aktenzeichen: 118 C 300/20

ECLI: ECLI:DE:AGK:2022:0629.118C300.20.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Abteilung 118

Tenor

Es wird festgestellt, dass die Beklagte die Kosten der Klägerin für individuelles Charakterisieren und Bemalen gemäß der Bundeseinheitlichen Benennungsliste laut Kostenvoranschlag der J. GmbH vom 28.11.2019 in Höhe von 457,46 EUR zu tragen hat.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Dies Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 42 % und die Beklagte zu 58 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Beide Parteien können die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die jeweils andere Partei vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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