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146 C 112/19•Amtsgericht Köln, 2022-06-22, 146 C 112/19
146 C 112/19Court of First InstanceJun 22, 2022
Entscheidungsdatum: 2022-06-22
Aktenzeichen: 146 C 112/19
ECLI: ECLI:DE:AGK:2022:0622.146C112.19.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 146
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 720,75 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozent über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 24.05.2019 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 9 % und die Beklagte zu 91 %.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Dem jeweiligen Vollstreckungsschuldner wird nachgelassen, die Vollstreckung durch den jeweiligen Vollstreckungsgläubiger gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, es sei denn der jeweilige Vollstreckungsgläubiger leistet vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages.
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