Amtsgericht Köln, 2022-02-11, 135 C 227/21

135 C 227/21Court of First InstanceFeb 11, 2022

Full text

Amtsgericht Köln — 135 C 227/21 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2022-02-11

Aktenzeichen: 135 C 227/21

ECLI: ECLI:DE:AGK:2022:0211.135C227.21.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Abteilung 135

Tenor

Es wird festgestellt, dass die Klageanträge zu 1) bis 4) erledigt sind.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Kläger zu 2/3 und der Beklagte zu 1/3.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Beide Parteien können die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die jeweils andere Seite vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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