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273 C 69/21•Amtsgericht Köln, 2022-01-11, 273 C 69/21
Entscheidungsdatum: 2022-01-11
Aktenzeichen: 273 C 69/21
ECLI: ECLI:DE:AGK:2022:0111.273C69.21.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 273
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 285,38 € nebst Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 06.06.2019 sowie vorgerichtliche Anwaltskosten i.H.v. 70,20 € zuzüglich Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit 27.05.2021 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Beklagte zu 2/3 und die Klägerin zu 1/3.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Von einer Darstellung des Tatbestandes wird gemäß § 313 a ZPO abgesehen.
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