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144 C 549/20•Amtsgericht Köln, 2021-12-01, 144 C 549/20
Entscheidungsdatum: 2021-12-01
Aktenzeichen: 144 C 549/20
ECLI: ECLI:DE:AGK:2021:1201.144C549.20.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Abteilung 144
Die Klage wird abgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.
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