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146 C 112/20•Amtsgericht Köln, 2021-10-06, 146 C 112/20
Entscheidungsdatum: 2021-10-06
Aktenzeichen: 146 C 112/20
ECLI: ECLI:DE:AGK:2021:1006.146C112.20.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Abteilung 146
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 821,70 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 19.06.2020 zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Beklagten wird nachgelassen, die Vollstreckung durch den Kläger gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrags abzuwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.
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