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301 F 107/21•Amtsgericht Köln, 2021-09-06, 301 F 107/21
Entscheidungsdatum: 2021-09-06
Aktenzeichen: 301 F 107/21
ECLI: ECLI:DE:AGK:2021:0906.301F107.21.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Abteilung 301
Die Antragsgegnerin wird verpflichtet, die Zustimmung zur gemeinsamen steuerlichen Veranlagung für das Veranlagungsjahr 0000 gegenüber dem Finanzamt Köln zur Steuernummer 000/000/0000 zu erteilen
Die Antragsgegnerin wird darüber hinaus verpflichtet, an den Antragsteller vorgerichtliche Anwaltskosten in Höhe von 1.501,19 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 12.05.2021 zu zahlen.
Die Kosten des Verfahrens werden der Antragsgegnerin auferlegt.
Der Verfahrenswert wird auf 28.000,00 Euro festgesetzt.
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