Amtsgericht Köln, 2021-07-19, 215 C 6/21

215 C 6/21Court of First InstanceJul 19, 2021

Full text

Amtsgericht Köln — 215 C 6/21 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2021-07-19

Aktenzeichen: 215 C 6/21

ECLI: ECLI:DE:AGK:2021:0719.215C6.21.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Abteilung 215

Tenor

Der Beschluss der Eigentümerversammlung vom 22.12.2020 zu TOP 2 wird vollinhaltlich für unwirksam erklärt.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 70 % und die Beklagte zu 30 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der jeweilige Vollstreckungsschuldner darf die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der jeweilige Vollstreckungsgläubiger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Continue your research in ChatGPT or Claude

Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.