Amtsgericht Köln, 2021-06-18, 161 C 518/20

161 C 518/20Court of First InstanceJun 18, 2021

Full text

Amtsgericht Köln — 161 C 518/20 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2021-06-18

Aktenzeichen: 161 C 518/20

ECLI: ECLI:DE:AGK:2021:0618.161C518.20.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Abteilung 161

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an die Kläger 2.735,00 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 01.12.2020 zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Kläger zu 13 % und die Beklagte zu 87 %.

Das Urteil ist für die Kläger vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags. Die Kläger dürfen die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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