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163 C 108/20•Amtsgericht Köln, 2021-06-08, 163 C 108/20
Entscheidungsdatum: 2021-06-08
Aktenzeichen: 163 C 108/20
ECLI: ECLI:DE:AGK:2021:0608.163C108.20.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 163
Das Versäumnisurteil des Amtsgerichts Köln vom 09.10.2020 (Az. 163 C 108/20) wird aufrechterhalten.
Die Beklagte trägt auch die weiteren Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags vorläufig vollstreckbar. Die Vollstreckung aus dem Versäumnisurteil darf nur fortgesetzt werden, wenn diese Sicherheit geleistet ist.
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