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267 C 216/20•Amtsgericht Köln, 2021-05-18, 267 C 216/20
267 C 216/20Court of First InstanceMay 18, 2021
Entscheidungsdatum: 2021-05-18
Aktenzeichen: 267 C 216/20
ECLI: ECLI:DE:AGK:2021:0518.267C216.20.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 267
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 2.463,02 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 22.08.2020 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 30% und die Beklagte zu 70%.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für den Kläger jedoch nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung i.H.v. 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit i.H.v. 110 % des auf Grund des Urteils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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