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151 C 314/20•Amtsgericht Köln, 2021-02-19, 151 C 314/20
151 C 314/20Court of First InstanceFeb 19, 2021
Entscheidungsdatum: 2021-02-19
Aktenzeichen: 151 C 314/20
ECLI: ECLI:DE:AGK:2021:0219.151C314.20.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 151
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 500,00 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 22.04.2020 zu zahlen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.
Die Berufung wird zugelassen.
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