Amtsgericht Köln, 2020-12-30, 276 C 133/20

276 C 133/20Court of First InstanceDec 30, 2020

Full text

Amtsgericht Köln — 276 C 133/20 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2020-12-30

Aktenzeichen: 276 C 133/20

ECLI: ECLI:DE:AGK:2020:1230.276C133.20.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Abteilung 276

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 374,47 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 11.01.2020 Zug um Zug gegen Abtretung etwaiger Ansprüche des Klägers gegenüber der U. GmbH, Hagen, wegen unnötiger Reparaturarbeiten bzw. wegen Abrechnung nicht vorgenommener Leistungen am Unfallfahrzeug zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Berufung wird nicht zugelassen.

Continue your research in ChatGPT or Claude

Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.