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118 C 548/19•Amtsgericht Köln, 2020-12-16, 118 C 548/19
118 C 548/19Court of First InstanceDec 16, 2020
Entscheidungsdatum: 2020-12-16
Aktenzeichen: 118 C 548/19
ECLI: ECLI:DE:AGK:2020:1216.118C548.19.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Abteilung 118
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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