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142 C 201/18•Amtsgericht Köln, 2020-11-16, 142 C 201/18
142 C 201/18Court of First InstanceNov 16, 2020
Entscheidungsdatum: 2020-11-16
Aktenzeichen: 142 C 201/18
ECLI: ECLI:DE:AGK:2020:1116.142C201.18.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Abteilung 142
Die Beklagte wird verurteilt an den Kläger 68,00 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 25.10.17 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 94 % und die Beklagte zu 6 %.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Den Parteien wird nachgelassen die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die jeweils andere Seite vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Die Berufung wird zugelassen.
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