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270 C 24/20•Amtsgericht Köln, 2020-08-18, 270 C 24/20
Entscheidungsdatum: 2020-08-18
Aktenzeichen: 270 C 24/20
ECLI: ECLI:DE:AGK:2020:0818.270C24.20.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Abteilung 270
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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