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210 C 224/17•Amtsgericht Köln, 2020-06-23, 210 C 224/17
210 C 224/17Court of First InstanceJun 23, 2020
Entscheidungsdatum: 2020-06-23
Aktenzeichen: 210 C 224/17
ECLI: ECLI:DE:AGK:2020:0623.210C224.17.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Abteilung 210
Die Klage wird abgewiesen.
Das Mietverhältnis über die 2-Zimmer- Wohnung E-straße xx, Köln, 3. OG links, Vorderhaus, ca. 70 qm groß, wird auf unbestimmte Zeit fortgesetzt zu folgenden ab dem 01.07.2020 geltenden Bedingungen: Die monatliche Kaltmiete beträgt 367,49 € zzgl. unveränderter Betriebskostenvorauszahlungen in Höhe von 69,02 €. Im Übrigen gelten die Bedingungen gemäß Mietvertrag vom 23.06.1977 fort.
Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar hinsichtlich der Kosten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages.
Der Antrag auf Protokollberichtigung der Beklagten vom 18.04.2019 wird zurückgewiesen.
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