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148 C 31/20•Amtsgericht Köln, 2020-06-22, 148 C 31/20
Entscheidungsdatum: 2020-06-22
Aktenzeichen: 148 C 31/20
ECLI: ECLI:DE:AGK:2020:0622.148C31.20.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Abteilung 148
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils zu vollstreckenden Betrags abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.
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