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146 C 42/19•Amtsgericht Köln, 2020-06-10, 146 C 42/19
Entscheidungsdatum: 2020-06-10
Aktenzeichen: 146 C 42/19
ECLI: ECLI:DE:AGK:2020:0610.146C42.19.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Abt. 146
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 1.374,31 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 10.04.2019
sowie weitere 229,08 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 10.04.2019 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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