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70a IN 81/20•Amtsgericht Köln, 2020-05-09, 70a IN 81/20
Entscheidungsdatum: 2020-05-09
Aktenzeichen: 70a IN 81/20
ECLI: ECLI:DE:AGK:2020:0509.70A.IN81.20.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Abt. 70a
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren wird heute, am 09.05.2020, um 13:22 Uhr Uhr, im Wege der einstweiligen Anordnung zur Sicherung der künftigen Insolvenzmasse (§ 21 Abs. 1 InsO) bestimmt:
Die Schuldnerin wird ermächtigt,
Masseverbindlichkeiten in einer Höhe von bis zu 1,5 Mio. EUR entsprechend § 55 Abs. 2 InsO zu Lasten der späteren Insolvenzmasse zu begründen, durch Abschluss eines Massedarlehnsvertrag/Massekredits mit der Commerzbank Aktiengesellschaft, dessen Regelungen sich jedenfalls an dem mit Schriftsatz vom 06.05.2020 eingereichten Entwurf orientieren.
Als Masseverbindlichkeiten können bis zur genannten Obergrenze insbesondere die Rückzahlungsansprüche aus der Vereinbarung, aber auch sonstige mit dem Abschluss und Durchführung des Vertrags entstehenden Verbindlichkeiten, begründet werden.
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