144 C 143/15•Amtsgericht Köln, 2018-02-28, 144 C 143/15
Amtsgericht Köln, 2018-02-28, 144 C 143/15
144 C 143/15Court of First InstanceFeb 28, 2018
Full text
Amtsgericht Köln — 144 C 143/15 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2018-02-28
Aktenzeichen: 144 C 143/15
ECLI: ECLI:DE:AGK:2018:0228.144C143.15.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Abt. 144
Tenor
1.) Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger ein Schmerzensgeld in Höhe von 1.500,-- Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 31.10.2014 zu zahlen.
2.) Es wird festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, sämtliche materiellen und immateriellen Schäden aus dem Ereignis vom 29.08.2014 zu ersetzen, soweit diese Ansprüche nicht auf Dritte übergegangen sind.
3.) Die Beklagte wird verurteilt, den Kläger von der Zahlung vorgerichtlicher Rechtsanwaltskosten in Höhe von 201,70 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 31.10.2014 freizustellen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
4.) Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu ¼ und die Beklagte zu ¾.
5.) Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar; für den Kläger jedoch nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags.
Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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