125 C 326/17•Amtsgericht Köln, 2018-02-06, 125 C 326/17
Full text
Amtsgericht Köln — 125 C 326/17 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2018-02-06
Aktenzeichen: 125 C 326/17
ECLI: ECLI:DE:AGK:2018:0206.125C326.17.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Abteilung 125
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin1.323,90 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 30.06.2017 zu zahlen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 15% und die Beklagte zu 85%.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für die Klägerin jedoch nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages. Für die Vollstreckung der Beklagten gilt: Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Wondering how this text applies to your situation?
Free consultation, no commitment
Describe your situation. Our team will contact you by email about your consultation.
Continue your research in ChatGPT or Claude
Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.