Amtsgericht Köln, 2016-01-20, 130 C 230/15

130 C 230/15Court of First InstanceJan 20, 2016

Full text

Amtsgericht Köln — 130 C 230/15 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2016-01-20

Aktenzeichen: 130 C 230/15

ECLI: ECLI:DE:AGK:2016:0120.130C230.15.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Abt.130

Tenor

Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 24,00 EUR (in Worten: vierundzwanzig Euro) zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden der Klägerin zu 87 % und dem Beklagten zu 13% auferlegt.

Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Dem Beklagten wird gestattet, die Zwangsvollstreckung der Klägerin gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Zwangsvollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Berufung wird zugelassen.

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