130 C 230/15•Amtsgericht Köln, 2016-01-20, 130 C 230/15
Amtsgericht Köln, 2016-01-20, 130 C 230/15
130 C 230/15Court of First InstanceJan 20, 2016
Full text
Amtsgericht Köln — 130 C 230/15 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2016-01-20
Aktenzeichen: 130 C 230/15
ECLI: ECLI:DE:AGK:2016:0120.130C230.15.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Abt.130
Tenor
Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 24,00 EUR (in Worten: vierundzwanzig Euro) zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden der Klägerin zu 87 % und dem Beklagten zu 13% auferlegt.
Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Dem Beklagten wird gestattet, die Zwangsvollstreckung der Klägerin gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Zwangsvollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.
Die Berufung wird zugelassen.
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