Amtsgericht Köln, 2015-12-17, 271 C 227/15

271 C 227/15Court of First InstanceDec 17, 2015

Full text

Amtsgericht Köln — 271 C 227/15 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2015-12-17

Aktenzeichen: 271 C 227/15

ECLI: ECLI:DE:AGK:2015:1217.271C227.15.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Abt. 271

Tenor

  1. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 1.112,18 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus 196,88 € seit dem 09.05.2014, aus 755,96 € seit dem 29.12.2013 und aus 159,34 € seit dem 01.04.2014 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

  1. Die Kosten des Rechtsstreits haben die Klägerin zu 24 % und die Beklagte zu 76 % zu tragen.

  2. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Parteien können jedoch die Zwangsvollstreckung durch Leistung einer Sicherheit in Höhe von 110 % des aus dem Urteil vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht zuvor die jeweils andere Partei Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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