146 C 113/14•Amtsgericht Köln, 2015-11-24, 146 C 113/14
Amtsgericht Köln, 2015-11-24, 146 C 113/14
146 C 113/14Court of First InstanceNov 24, 2015
Full text
Amtsgericht Köln — 146 C 113/14 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2015-11-24
Aktenzeichen: 146 C 113/14
ECLI: ECLI:DE:AGK:2015:1124.146C113.14.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Abt. 146
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger einen Betrag in Höhe von 2.709,51 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 15.07.2014 zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Von den Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger 27% und die Beklagte 73%.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für den Kläger jedoch nur gegen Leistung einer Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit leistet in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages.
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