268 C 96/15•Amtsgericht Köln, 2015-10-06, 268 C 96/15
Full text
Amtsgericht Köln — 268 C 96/15 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2015-10-06
Aktenzeichen: 268 C 96/15
ECLI: ECLI:DE:AGK:2015:1006.268C96.15.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Abt. 268
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 2.550,38 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz 17.05.2015 zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Von den Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin 18 % und die Beklagte 82 %.
Für die Klägerin ist das Urteil gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar. Für die Beklagte ist das Urteil vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aus dem Urteil vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht zuvor die Beklagte Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages geleistet hat.
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