Amtsgericht Köln, 2013-06-10, 142 C 57/12

142 C 57/12Court of First InstanceJun 10, 2013

Regest

Reisevereitelung durch unberechtigte Kündigung des Reiseveranstalters wegen Gesundheitsrisikos (Schlaf-Apnoe).

Full text

Amtsgericht Köln — 142 C 57/12 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2013-06-10

Aktenzeichen: 142 C 57/12

ECLI: ECLI:DE:AGK:2013:0610.142C57.12.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Abteilung 142

Leitsätze

Reisevereitelung durch unberechtigte Kündigung des Reiseveranstalters wegen Gesundheitsrisikos (Schlaf-Apnoe).

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 2.647,97 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 14.03.2012 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 22 % und die Beklagte zu 78 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar; für den Kläger jedoch nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils vollstreckbaren Betrages.

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