Amtsgericht Köln, 2013-05-28, 535 Ds 44/13

535 Ds 44/13Court of First InstanceMay 28, 2013

Full text

Amtsgericht Köln — 535 Ds 44/13 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2013-05-28

Aktenzeichen: 535 Ds 44/13

ECLI: ECLI:DE:AGK:2013:0528.535DS44.13.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: Abteilung 535

Tenor

Das Verfahren wird mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft und der Angeschuldigten nach § 153 Abs. 2 StPO eingestellt, weil das Verschulden als gering anzusehen wäre und ein öffentliches Interesse an der Strafverfolgung nicht besteht.

Die Kosten des Verfahrens trägt die Staatskasse (§ 467 Abs. 1 StPO).

Die der Angeschuldigten entstandenen notwendigen Auslagen werden der Staatskasse ebenfalls auferlegt (§ 467 Abs. 1 StPO).

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