142 C 217/11•Amtsgericht Köln, 2012-11-05, 142 C 217/11
Amtsgericht Köln, 2012-11-05, 142 C 217/11
142 C 217/11Court of First InstanceNov 5, 2012
Regest
Zur Schadensersatzpflicht des Reiseveranstalters bei unterlassener Information über Überbuchung vor Reiseantritt
Full text
Amtsgericht Köln — 142 C 217/11 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2012-11-05
Aktenzeichen: 142 C 217/11
ECLI: ECLI:DE:AGK:2012:1105.142C217.11.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Abteilung 142
Leitsätze
Zur Schadensersatzpflicht des Reiseveranstalters bei unterlassener Information über Überbuchung vor Reiseantritt
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 679,70 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 16.06.2011 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreites tragen der Kläger zu 72 % und die Beklagte zu 28 %.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar; den Parteien wird nachgelassen, die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, soweit nicht die jeweils andere Seite zuvor Sicherheit in der gleichen Höhe geleistet hat.
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