Amtsgericht Köln, 2012-11-05, 142 C 217/11

142 C 217/11Court of First InstanceNov 5, 2012

Regest

Zur Schadensersatzpflicht des Reiseveranstalters bei unterlassener Information über Überbuchung vor Reiseantritt

Full text

Amtsgericht Köln — 142 C 217/11 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2012-11-05

Aktenzeichen: 142 C 217/11

ECLI: ECLI:DE:AGK:2012:1105.142C217.11.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Abteilung 142

Leitsätze

Zur Schadensersatzpflicht des Reiseveranstalters bei unterlassener Information über Überbuchung vor Reiseantritt

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 679,70 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 16.06.2011 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreites tragen der Kläger zu 72 % und die Beklagte zu 28 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar; den Parteien wird nachgelassen, die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, soweit nicht die jeweils andere Seite zuvor Sicherheit in der gleichen Höhe geleistet hat.

Continue your research in ChatGPT or Claude

Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.