124 C 12/12•Amtsgericht Köln, 2012-03-20, 124 C 12/12
Full text
Amtsgericht Köln — 124 C 12/12 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2012-03-20
Aktenzeichen: 124 C 12/12
ECLI: ECLI:DE:AGK:2012:0320.124C12.12.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Abteilung 124
Tenor
Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 170,42 EUR nebst Zinsen
in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem
21.06.2011 zu zahlen, im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin zu 88% und der
Beklagte zu 12%.
Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Parteien dürfen die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe
von 110% des auf Grund des Urteils zu vollstreckenden Betrages ab-
wenden, wenn nicht die jeweils andere Partei vor der Vollstreckung
Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
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