222 C 417/07•Amtsgericht Köln, 2008-08-11, 222 C 417/07
Amtsgericht Köln, 2008-08-11, 222 C 417/07
222 C 417/07Court of First InstanceAug 11, 2008
Full text
Amtsgericht Köln — 222 C 417/07 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2008-08-11
Aktenzeichen: 222 C 417/07
ECLI: ECLI:DE:AGK:2008:0811.222C417.07.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Abt. 222
Tenor
Die Beklagten werden gesamtschuldnerisch verurteilt, an die Klägerin einen Betrag von 1.322,15 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 02.11.2007 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 60 % und die Beklagten als Gesamtschuldner zu 40 %.
Das Urteil ist für die Klägerin gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar. Hinsichtlich der Kosten der Beklagten ist das Urteil vorläufig vollstreckbar. Der Klägerin wird nachgelassen die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages erbringen.
Wondering how this text applies to your situation?
Free consultation, no commitment
Describe your situation. Our team will contact you by email about your consultation.
Continue your research in ChatGPT or Claude
Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.