Amtsgericht Köln, 2006-03-14, 133 C 56/05

133 C 56/05Court of First InstanceMar 14, 2006

Full text

Amtsgericht Köln — 133 C 56/05 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2006-03-14

Aktenzeichen: 133 C 56/05

ECLI: ECLI:DE:AGK:2006:0314.133C56.05.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Abteilung 133

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 465,70 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 16. September 2004 zu zahlen.

Im übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 80 % und die Beklagte zu 20 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Parteien können die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aus dem Urteil jeweils gegen sie vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die vollstreckende Partei vor Voll-streckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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