Amtsgericht Köln, 2005-06-22, 203 C 109/05

203 C 109/05Court of First InstanceJun 22, 2005

Full text

Amtsgericht Köln — 203 C 109/05 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2005-06-22

Aktenzeichen: 203 C 109/05

ECLI: ECLI:DE:AGK:2005:0622.203C109.05.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Abteilung 203

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an die Kläger 77,47 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 15. November 2004 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Kläger jeweils zu 1/2.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Parteien dürfen die jeweils gegen sie gerichtete Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die jeweils andere Partei vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

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