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18 F 236/20•Amtsgericht Jülich, 2021-05-04, 18 F 236/20
Entscheidungsdatum: 2021-05-04
Aktenzeichen: 18 F 236/20
ECLI: ECLI:DE:AGJUEL:2021:0504.18F236.20.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: das Amtsgericht
Das Verfahren wird nach der übereinstimmenden Erledigungserklärung der Beteiligten
beendet.
Von der Erhebung von Gerichtskosten wird abgesehen. Jeder Beteiligte trägt seine außergerichtlichen Kosten selbst.
Der Verfahrenswert wird auf 3.000,00 Euro festgesetzt.
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