Amtsgericht Hamm, 2013-06-10, 18 AR 26/13

18 AR 26/13Court of First InstanceJun 10, 2013

Regest

Die Wirksamkeit einer Aufrechnung von Rechtsanwaltsgebühren mit einem abgetretenen Erstattungsanspruch des Beschuldigten kann nicht mit einem Antrag auf gerichtliche Entscheidung gemäß § 30 a EGGVG überprüft werden.

Full text

Amtsgericht Hamm — 18 AR 26/13 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2013-06-10

Aktenzeichen: 18 AR 26/13

ECLI: ECLI:DE:AGHAM:2013:0610.18AR26.13.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 18. Zivilabteilung

Normen: EGGVG § 30a

Leitsätze

Die Wirksamkeit einer Aufrechnung von Rechtsanwaltsgebühren mit einem abgetretenen Erstattungsanspruch des Beschuldigten kann nicht mit einem Antrag auf gerichtliche Entscheidung gemäß § 30 a EGGVG überprüft werden.

Tenor

Der Antrag auf gerichtliche Entscheidung gemäß § 30 a EGGVG ist unzulässig.

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