16 C 233/15•Amtsgericht Hagen, 2015-10-08, 16 C 233/15
Full text
Amtsgericht Hagen — 16 C 233/15 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2015-10-08
Aktenzeichen: 16 C 233/15
ECLI: ECLI:DE:AGHA:2015:1008.16C233.15.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Zivilkammer
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, das bei der Klägerin im Lager in P, B, auf 6 cbm gelagerte Gut zurückzunehmen.
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 1.260 € Nutzungsentschädigung nebst Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus 960 € seit dem 16.01.2015 und aus weiteren 300 € seit dem 06.06.2015 zu zahlen.
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin ab dem 01.07.2015 einen monatlichen Betrag, fällig jeweils zum ersten eines Monats, in Höhe von jeweils 60 € bis zur Herausgabe des in Ziffer 1 bezeichneten Lagerguts zu bezahlen.
Es wird festgestellt, dass sich die Beklagte mit der Rücknahme des in Ziff. 1 bezeichneten Lagerguts in Verzug befindet.
Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist hinsichtlich Ziff. 1 gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 792 € und im Übrigen gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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