15 C 128/13•Amtsgericht Waldbröl, 2014-03-05, 15 C 128/13
Amtsgericht Waldbröl, 2014-03-05, 15 C 128/13
15 C 128/13Court of First InstanceMar 5, 2014
Regest
Die Berufung des Gasversorgers auf ein Aufrechnungsverbot nach § 31 AVBGasV bzw. § 17 Abs. 3 GasGVV versößt gegen Treu und Glauben, wenn der Gasversorger die Gegenforderungen des Kunden auf Rückzahlung von Überzahlungen trotz Aufforderung des Kunden nicht ausgeglichen hat und anschließend mit der eigenen Klageerhebung solange zuwartet, bis die Gegenforderungen verjährt sind.
Full text
Amtsgericht Waldbröl — 15 C 128/13 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2014-03-05
Aktenzeichen: 15 C 128/13
ECLI: ECLI:DE:AGGM2:2014:0305.15C128.13.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Zivilgericht
Leitsätze
Die Berufung des Gasversorgers auf ein Aufrechnungsverbot nach § 31 AVBGasV bzw. § 17 Abs. 3 GasGVV versößt gegen Treu und Glauben, wenn der Gasversorger die Gegenforderungen des Kunden auf Rückzahlung von Überzahlungen trotz Aufforderung des Kunden nicht ausgeglichen hat und anschließend mit der eigenen Klageerhebung solange zuwartet, bis die Gegenforderungen verjährt sind.
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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