Amtsgericht Bergisch Gladbach, 2021-03-08, 25 F 158/20

25 F 158/20Court of First InstanceMar 8, 2021

Full text

Amtsgericht Bergisch Gladbach — 25 F 158/20 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2021-03-08

Aktenzeichen: 25 F 158/20

ECLI: ECLI:DE:AGGL1:2021:0308.25F158.20.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: Abt. 25

Tenor

Die Kindeseltern sind berechtigt, Umgänge mit den Kindern xxx, geboren xxx, und xxx, geboren xxx wie folgt wahrzunehmen:

In geraden Kalenderwochen, beginnend mit der xxx:

Ein begleiteter Umgangskontakt beider Eltern mit beiden Kindern gemeinsam in den Räumen des xxx.

Ein begleiteter Umgangskontakt des Kindesvaters mit xxx in den Räumen des xxx.

In ungeraden Kalenderwochen, beginnend mit der xxx:

Ein begleiteter Umgangskontakt beider Eltern mit xxx in den Räumlichkeiten des xxx.

Zwei begleitete Umgangskontakte des Kindesvaters mit xxx in den Räumen des xxx.

Darüber hinausgehende Umgänge finden nicht statt.

Gerichtskosten werden nicht erhoben, außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.

Der Beschluss ist sofort wirksam.

Continue your research in ChatGPT or Claude

Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.