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5 Ds 597/22•Amtsgericht Geldern, 2023-05-15, 5 Ds 597/22
5 Ds 597/22Court of First InstanceMay 15, 2023
Entscheidungsdatum: 2023-05-15
Aktenzeichen: 5 Ds 597/22
ECLI: ECLI:DE:AGGEL:2023:0515.5DS597.22.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Richter
hat das Amtsgericht Geldern aufgrund der Hauptverhandlung vom 15.05.2023, an der teilgenommen haben:
Richter/in am Amtsgericht …………..
als Richter/in
Referendar ……………..
als Vertreter/Vertreterin der Staatsanwaltschaft Kleve
Rechtsanwalt/Rechtsanwältin ………….. als Verteidiger/in der Angeklagten ……………
Justizbeschäftigte ………..
als Urkundsbeamter/in der Geschäftsstelle
für Recht erkannt:
Der/Die Angeklagte …………wird wegen Diebstahls zu einer Geldstrafe von 80 Tagessätzen zu je 40,00 Euro verurteilt.
Im Übrigen wird der/die Angeklagte freigesprochen.
Der/die Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens und ihre notwendigen Auslagen; mit Ausnahme der Kosten und notwendigen Auslagen der/die Angeklagte, die durch den Freispruch bedingt sind; diese trägt die Landeskasse.
Ein Betrag in Höhe von 400,00 Euro unterliegt der Einziehung von Wertersatz.
Angewendete Vorschriften: §§ 242 Abs. 1, 73, 73 c StGB
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