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29 XIV (B) 1/20•Amtsgericht Geldern, 2020-02-12, 29 XIV (B) 1/20
29 XIV (B) 1/20Court of First InstanceFeb 12, 2020
Entscheidungsdatum: 2020-02-12
Aktenzeichen: 29 XIV (B) 1/20
ECLI: ECLI:DE:AGGEL:2020:0212.29XIV.B1.20.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Richter
In der Freiheitsentziehungssache
betreffend ……….
an der beteiligt ist:
…………..
Antragsteller/in,
Gegen den Betroffenen wird gemäß §§ 415, 427 FamFG, 62 Abs. 3 AufenthG die Sicherungshaft angeordnet.
Die Anordnung ergeht mit sofortiger Wirkung (§ 422 Abs. 2 FamFG).
Die Haft dauert bis zur möglichen Abschiebung des Betroffenen, längstens jedoch bis zum 16.03.2020 vorbehaltlich einer Verlängerung der Entscheidung.
Diese Entscheidung ist sofort wirksam.
Der Betroffene trägt die Kosten des Verfahrens.
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