Amtsgericht Gelsenkirchen, 2021-11-23, 210 C 174/21

210 C 174/21Court of First InstanceNov 23, 2021

Full text

Amtsgericht Gelsenkirchen — 210 C 174/21 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2021-11-23

Aktenzeichen: 210 C 174/21

ECLI: ECLI:DE:AGGE1:2021:1123.210C174.21.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Zivilabteilung 210

Normen: BGB § 812

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 21,80 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 10.07.2021 zu zahlen.

Ferner wird festgestellt, dass der Kläger nicht verpflichtet ist, Anmietungs- und Wartungsgebühren der Rauchwarnmelder und Kosten für Verkehrssicherheitsüberprüfung zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Berufung wird zugelassen.

Der Streitwert des Rechtsstreits wird auf bis 500,00 € festgesetzt.

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