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104 C 197/22•Amtsgericht Euskirchen, 2023-01-31, 104 C 197/22
104 C 197/22Court of First InstanceJan 31, 2023
Entscheidungsdatum: 2023-01-31
Aktenzeichen: 104 C 197/22
ECLI: ECLI:DE:AGEU:2023:0131.104C197.22.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Abteilung 104
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Kläger.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Kläger können die Vollstreckung abwenden durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit leistet in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages.
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