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8 C 120/24•Amtsgericht Erkelenz, 2024-09-30, 8 C 120/24
8 C 120/24Court of First InstanceSep 30, 2024
Entscheidungsdatum: 2024-09-30
Aktenzeichen: 8 C 120/24
ECLI: ECLI:DE:AGERK:2024:0930.8C120.24.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Richter am Amtsgericht
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Kläger auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn die Beklagten nicht vor der Vollstreckung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages Sicherheit leisten.
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