Amtsgericht Erkelenz, 2023-03-02, 8 C 19/22

8 C 19/22Court of First InstanceMar 2, 2023

Full text

Amtsgericht Erkelenz — 8 C 19/22 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2023-03-02

Aktenzeichen: 8 C 19/22

ECLI: ECLI:DE:AGERK:2023:0302.8C19.22.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Richterin

Tenor

Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 2.387,81 EUR nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz hieraus seit dem 25.11.2019 sowie 6,00 EUR außergerichtliche Mahnkosten zu zahlen.

Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin außergerichtliche Rechtsanwaltskosten in Höhe von 367,23 EUR nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz hieraus seit 11.06.2021 zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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