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11 C 88/22•Amtsgericht Hattingen, 2023-06-16, 11 C 88/22
11 C 88/22Court of First InstanceJun 16, 2023
Entscheidungsdatum: 2023-06-16
Aktenzeichen: 11 C 88/22
ECLI: ECLI:DE:AGEN2:2023:0616.11C88.22.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Zivilabteilung 11
Die Klage wird abgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Zwangsvollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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